HILDEA GmbH, im Folgenden „HILDEA“ genannt

§1 Leistungen

(1) HILDEA erbringt für private Haushalte haushaltsnahe Dienstleistungen (hauswirtschaftlicher Service) in der Regel in den Bereichen Haushaltshilfe, Besorgungen und Begleitungen, Entlastung und Betreuung (nach §45 SGB XI). Die jeweils verabredete(n) Leistung(en) werden im Beratungsbogen/Auftrag schriftlich vereinbart.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit vereinbart werden. Sie werden jeweils in der Leistungsvereinbarung vermerkt und von der Kundin/dem Kunden abgezeichnet oder mündlich vereinbart.

(3) Die Leistungen werden von MitarbeiterInnen der HILDEA erbracht.

Grundlagen der Vergütungsrechnung

(1) Die Kundin/der Kunde erhält nach jedem Monat einen vom Dienstleistenden unterschriebenen Kundenbeleg, auf dem die erbrachten Leistungen dokumentiert sind. Die Kundin/der Kunde hat die auf dem Kundenbeleg dokumentierten Leistungen zu kontrollieren und die Durchführung schriftlich/digital zu bestätigen.

(2) HILDEA ist berechtigt, Entgelte für die Leistungen anzupassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen und die daraus sich ergebenden Vergütungen ändern. Entsprechende Vergütungsanpassungen sind seitens HILDEA der Kundin/des Kunden spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten des neuen Entgeltes anzukündigen. Ist die Kundin/der Kunde nicht bereit, die neue Vergütung zu akzeptieren, so hat sie/er ein Sonderkündigungsrecht.

§2 Leistungsvereinbarung

Die erbrachten Leistungen finden nach individueller Absprache mit der Kundin/dem Kunden oder Angehörigen/Betreuer statt. Der Aufgabenbereich erstreckt sich nach den im Auftrag definierten Tätigkeitsbereichen. In Absprache mit der/dem eingesetzten MitarbeiterIn bzw. Leitung der HILDEA können auch andere Tage bzw. Zeitumfänge mit Rücksichtnahme auf die bestehenden Dienstplanungen verhandelt werden, z.B. bei Verhinderung des Leistungsempfängers aufgrund eines Arztbesuches.

Grundlage für die Rechnungsstellung ist die tatsächliche erbrachte zeitliche Dauer. Vertretungsregelung: Im Falle von Urlaub oder Erkrankung der MitarbeiterIn versuchen wir, eine Vertretung zu organisieren. Je nach Auslastung des Teams kann dieses nicht immer gewährleistet werden. Es kann nicht garantiert werden, dass der vereinbarte Einsatzzeitpunkt und die Dauer im Rahmen der Vertretung gewährleistet werden kann.

Die Kundin/der Kunde und HILDEA vereinbaren folgende Leistungen im Rahmen der Betreuung und Hauswirtschaft nach § 45a SGB XI:

  • Die Leistungen werden auf Stundenbasis abgerechnet. Die Mindestdauer pro Einsatz beträgt 1 Stunde und sind steuerfrei. Der Stundensatz für Betreuungsdienste beträgt 49,00€/Std. Der Stundensatz für Haushaltsleistungen beträgt 39,00€/Std. Zusätzlich wird eine Pauschale für An- und Abfahrt 6,00€ berechnet.
  • Entstehen weitere Kosten, beispielsweise bei Begleitung in ein Restaurant, ins Theater, Oper, Konzerten oder weiteren Veranstaltungen, so werden diese vom der Kundin/dem Kunden übernommen.
  • Leistungen als zugelassener Betreuungsdienst bzw. für die Verhinderungspflege sind gemäß §4 Nr. 16c UStG sowie Einrichtungen, die landesrechtlich zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag nach §45a SGB XI anerkannt sind, nach §4 Nr. 16g UStG von der Umsatzsteuer befreit.
  • Wird ein vereinbarter Einsatz schuldhaft durch die Kundin/den Kunden nicht spätestens 24 Stunden vor dem Einsatzzeitpunkt abgesagt, kann der Betreuungsdienst von der Kundin/dem Kunden die für den Einsatz vereinbarte Vergütung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, jedoch nur unter Anrechnung dessen, was er durch den Wegfall des geplanten Einsatzes bzw. durch einen anderweitigen Einsatz des Personals erzielt hätte.

§3 Rechnungslegung

HILDEA erstellt monatlich eine Rechnung über die Leistungen, die von der Kundin/dem Kunden zu zahlen sind. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen. Auf Wunsch des Kunden wird ein SEPA Lastschriftmandat erteilt (Anlage 2). Im Falle einer Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder dem „Amt für soziale Dienste“ (Sozialamt) werden die Rechnungen für erbrachte Leistungen direkt mit diesem beglichen. Mehrleistungen, die über den Leistungsanspruch der Pflegesachleistungen nach §36 und dem Entlastungsbetrag nach §45b des SGB XI hinausgehen, werden von der Kundin/dem Kunden selbst getragen und werden von HILDEA privat in Rechnung gestellt.

§4 Haftung

HILDEA haftet gegenüber der Kundin/dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und stellt sicher, dass die erforderlichen Versicherungen in ausreichen der Höhe abgeschlossen sind.

§5 Vertragsdauer und Kündigung

  • Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kundin/der Kunden kann die Vereinbarung ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
  • HILDEA ist berechtigt, diese Vereinbarung ordentlich ohne Begründung mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
  • Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Kundin/der Kunden für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts in Verzug ist.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Übersendung als digitales Dokument der per E-Mail ausreichend ist.

§6 Schlussbestimmungen

  • Diese Vereinbarung wurde schriftlich geschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Schriftform schließt digitale Dokumente und Emails ein.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, die der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehende Regelungen gelten auch für den Fall, dass sich die Vereinbarung als lückenhaft herausstellen sollte.
  • Jede Partei hat eine Ausfertigung des Vertrages erhalten und bestätigt den Erhalt durch die Unterschrift.

§7 Widerspruchsrecht

  • Der Kunde hat das Recht diese Vereinbarung binnen 14 Tagen nach Unterschrift ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Kundin/der Kunde HILDEA mittels einer eindeutigen Erklärung per Brief, digitalem Dokument oder E-Mail über seinen Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Die Empfangsadressen befinden sich in der Fußzeile dieses Dokumentes.
  • Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesandt wird.
  • Widerruft die Kundin/der Kunde diese Vereinbarung, so hat er die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen in Form eines Wertersatzes in Höhe der vereinbarten Entgelte bzw. Preise zu leisten.
  • Die Kundin/der Kunde hat ausdrücklich zugestimmt und beauftragt, dass HILDEA vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt. Die Kundin/der Kunde erkennt an, dass er im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen in Höhe der vereinbarten Entgelte leisten muss. Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass sie/er ihr/sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung während der Widerrufsfrist verliert.

§8 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite geregelt und hier einzusehen.